Kindesschutz
Schutz und Beteiligung gehören zusammen.
Bei Kindern und Jugendlichen werden Wohlergehen, Stimme und Entwicklungsstand bewusst einbezogen. Urteilsfähigkeit, Einwilligung, elterliche Verantwortung und Vertraulichkeit werden fallbezogen geklärt – nicht pauschal angenommen.
- Benannte Kindesschutz- und Eskalationswege
- Alters- und situationsgerechte Information
- Dokumentierte Risikoabwägung bei Warnzeichen
- Einbezug Dritter nur auf notwendiger Grundlage
- Keine Zusage absoluter Vertraulichkeit bei akuter Gefahr
Datenschutz & Berufsgeheimnis
So wenig Daten wie möglich, so sicher wie nötig.
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Vor ihrer Bearbeitung müssen Zweck, Rechtsgrundlage, Einwilligung, Empfängerkreis und ein geeigneter sicherer Kanal geklärt sein.
- Keine Gesundheitsdaten im allgemeinen Kontaktformular
- Rollenbasierter Zugriff nach dem Need-to-know-Prinzip
- Geregelte Aufbewahrung, Berichtigung und Löschung
- Nachvollziehbare Weitergabe an das vereinbarte Fachnetz
- Definierter Prozess für Datenschutzvorfälle