Kein akuter Notfalldienst. Bei unmittelbarer Gefahr: 144

Für Ärztinnen, Ärzte, Kliniken und Fachstellen

Sicher zuweisen. Verantwortung gemeinsam klären.

Wir prüfen Anfragen strukturiert und klären, ob ein fachlich und organisatorisch tragfähiger Auftrag möglich ist – ohne sensible Gesundheitsdaten über ungeschützte Kontaktwege anzufordern.

Mögliche Indikationen

Wann eine Anfrage sinnvoll sein kann.

Diese Beispiele sind keine Aufnahmegarantie. Passung, Dringlichkeit, Qualifikation, Bewilligung, Finanzierung und verfügbare Kapazität werden für jeden Auftrag geprüft.

Nach Klinik oder Ambulatorium

Wenn ein geplanter Übergang in den Alltag pflegerische Stabilisierung, Beobachtung und Koordination benötigt.

Psychische Belastung im Alltag

Wenn Tagesstruktur, soziale Teilhabe, Selbstfürsorge oder der Umgang mit Symptomen im Lebensumfeld gezielt unterstützt werden sollen.

Kinder, Jugendliche & Familien

Wenn eine familien- und lebensweltbezogene pflegerische Begleitung angezeigt ist und Kindesschutz, Einwilligung sowie Fachnetz geklärt werden können.

Komplexe Schnittstellen

Wenn Institution, Familie, Hausarzt, Psychiatrie, Therapie, Schule oder weitere Stellen einen abgestimmten Informations- und Eskalationsweg brauchen.

Zuweisungsprozess

So prüfen wir, ob aus einer Anfrage ein sicherer Auftrag werden kann.

Der Prozess schützt die betroffene Person, reduziert Rückfragen und macht die Verantwortung an jeder Schnittstelle sichtbar.

  1. 01

    Anfrage ohne sensible Falldaten

    Rufen Sie uns an oder bitten Sie über den allgemeinen Kontaktweg um Rückruf. Übermitteln Sie dort noch keine Diagnose, Medikation, Berichte oder andere Gesundheitsdaten.

  2. 02

    Passung vorbesprechen

    Wir klären Ziel, Region, Dringlichkeit, Zielgruppe, mögliche Leistung, Kapazität und die Rollen der bereits beteiligten Fachstellen.

  3. 03

    Einwilligung und sicherer Kanal

    Nach geklärter Einwilligung bezeichnen wir den sicheren Übermittlungsweg. Erst dann werden die für die Prüfung notwendigen klinischen Unterlagen ausgetauscht.

  4. 04

    Pflegebedarf fachlich ermitteln

    Eine Pflegefachperson prüft Bedarf, Ressourcen, Risiken und Alltagssituation. Für Behandlungspflege wird die erforderliche ärztliche Anordnung geklärt.

  5. 05

    Versorgungsplan vereinbaren

    Ziele, Massnahmen, Kontaktpersonen, Medikation, Berichtsfrequenz, Krisenweg und Zuständigkeiten werden nachvollziehbar festgehalten.

  6. 06

    Begleitung überprüfen

    Wir melden relevante Veränderungen über den vereinbarten Kanal, überprüfen die Ziele und gestalten Anpassung, Abschluss oder Weiterleitung geordnet.

Nach sicherer Kontaktaufnahme

Nur die notwendigen Informationen – über den richtigen Kanal.

Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach Auftrag und Situation. Datenminimierung bleibt auch bei einer berechtigten Zuweisung verbindlich.

  • Behandlungs- und Austrittsinformationen, soweit für den Auftrag notwendig
  • Aktuelle Diagnosen, Medikation und bekannte Unverträglichkeiten
  • Relevante Risiko- und Kriseneinschätzung
  • Ziele der Zuweisung und erwartete pflegerische Aufgaben
  • Kontaktangaben der verantwortlichen Fachpersonen
  • Einwilligung, Vertretungsregelung und wichtige Schutzmassnahmen
  • Versicherungs- und Verordnungsangaben, soweit erforderlich

Interprofessionelles Rollenmodell

Zusammenarbeiten heisst nicht, Verantwortung zu vermischen.

Vor dem Start wird festgelegt, welche Stelle für Behandlung, pflegerische Umsetzung, Koordination und Eskalation zuständig ist.

Medizin

Diagnostik & Behandlung

Ärztliche Fachpersonen verantworten Diagnosen, medizinische Therapie, Verordnungen und entsprechende Behandlungsentscheide.

Pflege

Bedarf & Alltagstransfer

Wir ermitteln den Pflegebedarf, planen die vereinbarten Massnahmen und beobachten deren Wirkung im Lebensumfeld.

Netzwerk

Beobachtung & Teilhabe

Familie, Institution oder Schule werden nur im vereinbarten Umfang und unter Beachtung von Einwilligung und Vertraulichkeit einbezogen.

Fallführung

Kontakt & Eskalation

Eine benannte Ansprechperson hält Ziele, Berichte, Veränderungen und den vereinbarten Krisenweg zusammen.

Zuweisung vorbesprechen

Klären wir zuerst, ob der Auftrag passt.

Schildern Sie uns das Anliegen zunächst ohne identifizierende Gesundheitsdaten. Wir besprechen den nächsten sicheren Schritt und benennen den geeigneten Übermittlungsweg.