Stabilität im Alltag
Gemeinsam bearbeiten wir Tagesstruktur, Schlaf, Selbstfürsorge, Belastungssteuerung und weitere alltagsnahe Ziele, die im Pflegeauftrag vereinbart sind.
Psychosoziale Pflege im vertrauten Lebensumfeld
Wenn Aufstehen, Einkaufen, Wohnen oder Termine schwer werden, setzt psychosoziale Pflege im Alltag an. Gemeinsam werden kleine, vereinbarte Schritte erprobt – vernetzt mit den zuständigen Fachpersonen.

Was Begleitung bedeuten kann
Wir arbeiten mit Ihnen, nicht über Sie. Ziele, Informationsfreigaben und die Beteiligung von Bezugspersonen werden gemeinsam geklärt.
Den Tag beginnen
Ein vereinbarter Schritt kann helfen, den Morgen, eine Mahlzeit oder eine notwendige Erholung realistischer zu planen.
Handlungsfähig bleiben
Fragen und Beobachtungen werden so geordnet, dass die betroffene Person sie in medizinische oder therapeutische Gespräche einbringen kann.
Früh reagieren
Persönliche Signale und vereinbarte Handlungsschritte werden verständlich festgehalten und regelmässig überprüft.
Unser Pflegeverständnis
Psychische Belastungen zeigen sich nicht nur im Behandlungsraum, sondern beim Aufstehen, Einkaufen, Wohnen, Arbeiten und im Zusammenleben. Genau dort soll die spezialisierte aufsuchende Pflege ansetzen.
Wir orientieren uns an den Zielen und Ressourcen der betroffenen Person. Gleichzeitig prüfen wir kritisch, was Pflege leisten kann, wo andere Fachdisziplinen zuständig sind und welche Annahmen noch fachlich geklärt werden müssen. Selbstbestimmung und Sicherheit werden nicht gegeneinander ausgespielt, sondern im Einzelfall transparent abgewogen.
Mögliche Pflegeleistungen
Welche Leistungen fachlich angezeigt, verfügbar und finanzierbar sind, wird erst nach der Bedarfsabklärung verbindlich festgelegt.
Gemeinsam bearbeiten wir Tagesstruktur, Schlaf, Selbstfürsorge, Belastungssteuerung und weitere alltagsnahe Ziele, die im Pflegeauftrag vereinbart sind.
Warnzeichen, Schutzfaktoren und konkrete Handlungsschritte werden mit der betroffenen Person und – mit ihrer Einwilligung – dem relevanten Umfeld festgehalten.
Wir machen Informationen verständlich, prüfen das gemeinsame Verständnis und unterstützen dabei, Fragen und Beobachtungen in medizinische oder therapeutische Gespräche einzubringen.
Unterstützung rund um Medikamente erfolgt nur innerhalb eines geklärten Pflegeauftrags und auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Verordnung. Änderungen bleiben in ärztlicher Verantwortung.
Angehörige und weitere Bezugspersonen werden ressourcenorientiert beteiligt, sofern die betroffene Person zustimmt und Rollen sowie Informationsgrenzen geklärt sind.
Wir stimmen vereinbarte Beiträge von Hausarztpraxis, Psychiatrie, Psychotherapie, Sozialberatung, Schule oder Institution ab, ohne deren Fachverantwortung zu übernehmen.
Versorgungsprozess
Der Ablauf wird nicht über jede Person gestülpt. Er schafft einen verlässlichen Rahmen, innerhalb dessen die Begleitung individuell gestaltet wird.
Wir klären Anliegen, Dringlichkeit, Zuständigkeit und Erreichbarkeit. Akute Notfälle werden nicht in einen regulären Aufnahmeprozess übernommen.
Ressourcen, Belastungen, Risiken, bisherige Behandlung und das soziale Umfeld werden gemeinsam betrachtet. Wo Informationen fehlen, wird dies ausdrücklich festgehalten.
Pflegeziele, Rollen, Besuchsrahmen, Informationswege, Finanzierung und Eskalation werden vor dem Start nachvollziehbar vereinbart.
Die Einsätze finden planbar und zielbezogen im Alltag statt. Eine möglichst konstante Bezugsperson unterstützt Kontinuität und Vertrauen.
Fortschritt, Belastung und Sicherheit werden regelmässig beurteilt. Der Plan wird angepasst, weitergeführt oder geordnet abgeschlossen.
AION · SUMSUM · Governance
Pflege übernimmt den vereinbarten Pflegeauftrag. Diagnostik, Therapieentscheidungen und Verordnungen verbleiben bei den dafür qualifizierten Fachpersonen.
Ziele, Zuständigkeiten, Kontakte, Einwilligungen, Risiken und Eskalationswege werden verbindlich geklärt und bei Veränderungen aktualisiert.
Beobachtungen, Massnahmen, Zielverlauf und relevante Ereignisse werden fachgerecht dokumentiert. Weitergaben erfolgen zweckgebunden und mit geklärter Berechtigung.
Bei einer relevanten Verschlechterung gilt der vereinbarte Krisenweg. Reicht der ambulante Rahmen nicht aus, wird eine passendere Versorgung angestossen.
Erste Einordnung
Wir klären Bedarf, Zuständigkeit, Dringlichkeit und den nächsten sinnvollen Schritt. Eine Anfrage ist noch keine Aufnahme- oder Kostengutsprache.