Kein akuter Notfalldienst. Bei unmittelbarer Gefahr: 144

Nachsorge und ärztliche Zusammenarbeit

Zwischen Entlassung und Alltag darf Verantwortung nicht verloren gehen.

Das Zielmodell verbindet Behandlungsplan, Alltag zuhause und klar benannte Ansprechpersonen. Verfügbarkeit und Kooperation werden vor jeder Zusage geprüft.

Eine Pflegefachperson und eine ärztliche Fachperson besprechen eine sichere Übergabe ohne sichtbare Patientendaten.
*Eine geklärte Übergabe verbindet Behandlung, Pflege und Alltag.

Damit der Übergang trägt

Vorbereiten. Stabilisieren. Gezielt rückmelden.

Nachsorge ist kein einzelner Termin. Sie verbindet Informationen und Verantwortung über den Übergang hinweg – innerhalb eines geprüften Auftrags.

  1. Unterlagen, Termine und Warnzeichen sind geklärt.

    Die berechtigten Beteiligten wissen, welche Informationen vorliegen, was noch fehlt und wer bei Veränderungen erreichbar ist.

  2. Die nächsten Schritte passen in den Alltag.

    Tagesstruktur, Selbstbeobachtung und vereinbarte Behandlungsschritte werden in einem realistischen Rahmen unterstützt.

  3. Beobachtungen gelangen an die richtige Fachperson.

    Rückmeldungen folgen dem vereinbarten Weg; Diagnostik, Therapie und Verordnung bleiben in der zuständigen Fachverantwortung.

Versorgungskontinuität

Eine Entlassung ist ein Zeitpunkt. Nachsorge ist ein Prozess.

Unser Modell beginnt vor dem Übergang. Es verbindet den medizinischen oder therapeutischen Behandlungsplan mit der Lebensrealität zuhause und macht sichtbar, wer bei Veränderungen handelt.

Wir versprechen keine lückenlose Versorgung ohne geprüfte Kapazität und geklärten Auftrag. Wo Unterlagen, Einwilligungen, Verordnung oder eine verantwortliche medizinische Ansprechperson fehlen, wird dies vor Aufnahme benannt und nachgefordert.

Vorgesehener Übergangsprozess

Fünf Schritte für eine nachvollziehbare Nachsorge.

Der Prozess schafft Verbindlichkeit zwischen betroffener Person, Spitex, Arztpraxis, Klinik und weiteren Beteiligten.

  1. 01

    Übergang vorbereiten

    Vor dem Start werden Austritts- oder Behandlungsinformationen, aktueller Unterstützungsbedarf, Risiken, Medikation, Termine und offene Fragen mit den berechtigten Beteiligten geklärt.

  2. 02

    Verantwortung sichtbar machen

    Es wird festgehalten, wer medizinisch behandelt, wer verordnet, wer pflegerisch begleitet, wer erreichbar ist und welcher Weg bei Verschlechterung gilt.

  3. 03

    Im Alltag stabilisieren

    Die Nachsorge unterstützt bei Tagesstruktur, Selbstbeobachtung, Gesundheitskompetenz, vereinbarten Behandlungsschritten und der Vorbereitung wichtiger Termine.

  4. 04

    Gezielt rückmelden

    Beobachtungen und Veränderungen werden nach vereinbartem Rhythmus, bei definierten Warnzeichen oder auf begründete Anfrage sicher an die zuständige Fachperson übermittelt.

  5. 05

    Nachsorge überprüfen

    Ziele, Risiken, Intensität und weiterer Bedarf werden gemeinsam beurteilt. Abschluss, Verlängerung oder Übergabe erfolgen geplant und dokumentiert.

Bausteine im Zielmodell

So wenig Schnittstelle wie möglich. So viel Koordination wie nötig.

Der konkrete Umfang richtet sich nach Pflegebedarf, Auftrag, Einwilligung, Fachzuständigkeit, Kapazität und Finanzierung.

Sichere Übergabe

Ein strukturierter Mindestdatensatz reduziert Informationsverluste. Dazu gehören Auftrag, aktuelle Situation, relevante Risiken, Medikation, Termine, Kontaktwege und Einwilligungen.

Verordnete Medikation

Pflegerische Unterstützung erfolgt innerhalb der gültigen ärztlichen Verordnung. Unklarheiten, Nebenwirkungen oder Abweichungen werden nach dem vereinbarten Prozess zurückgemeldet.

Rückfall- und Krisenprävention

Frühwarnzeichen, persönliche Schutzfaktoren und konkrete Reaktionen werden verständlich festgehalten und mit der betroffenen Person eingeübt.

Interprofessionelle Fallabstimmung

Fallgespräche werden zielbezogen, mit geklärter Teilnahme und dokumentierten Entscheiden durchgeführt. Mehr Austausch ist nicht automatisch bessere Versorgung.

Berichte mit Auftrag

Rückmeldungen beantworten eine konkrete fachliche Frage. Sie unterscheiden Beobachtung, Aussage der betroffenen Person, fachliche Einschätzung und noch ungeklärte Punkte.

Geordneter Abschluss

Der Abschluss hält Zielstand, verbleibende Risiken, Empfehlungen und Zuständigkeiten fest. Die betroffene Person weiss, an wen sie sich bei erneutem Bedarf wenden kann.

MEDambulat · interner Entwicklungsrahmen

Spezialisierung innerhalb des DASTI-Gesundheitsdienstes.

Das betriebswirtschaftliche Handbuch beschreibt MEDambulat als modulare Innovations- und Spezialisierungsarchitektur – nicht primär als zusätzliche operative Marke und nicht als externen Kooperationspartner.

01

Medizinische Nachsorge

Der Übergang nach Spital, Operation oder medizinischer Krise wird mit vollständigem Auftrag, pflegefachlicher Bedarfsermittlung, ärztlicher Zuständigkeit und definierten Rückmeldewegen vorbereitet.

02

Wunde, Stoma & Kontinenz

Spezialisierte Pflege, Materialprozess, Selbstmanagement und fachliche Eskalation werden als mögliches Modul aufgebaut – erst mit nachgewiesener Zusatzkompetenz und operativer Freigabe.

03

Home Treatment & Übergänge

Aufsuchende Elemente können Behandlung und Alltag verbinden. Sie ersetzen keine Klinik, keinen ärztlichen Notfalldienst und keine bisher nicht bestätigte Partnerstruktur.

Fiktives Versorgungsbeispiel · keine reale Klientin

Frau M. kommt mit einem neuen Ileostoma nach Hause.

Das Beispiel zeigt einen möglichen Zielprozess – keine reale Person, keine individuelle medizinische Anweisung und keine Aufnahme-, Heil- oder Kostengutsprache.

  1. 01

    Austritt vollständig vorbereiten

    Stomatyp, Versorgungssystem, ärztliche Anordnung, Kontrolltermin, zuständige Stomaberatung, Materialweg und Vorgehen bei Warnzeichen sind vor dem Übergang geklärt.

  2. 02

    Pflegebedarf zuhause erheben

    Die Pflegefachperson beurteilt mit Frau M. Stoma und umgebende Haut, Dichtigkeit, Ausscheidung, Schmerzen, Flüssigkeitshaushalt, vorhandenes Material und die bisherige Sicherheit beim Beutelwechsel.

  3. 03

    Spezialkompetenz gezielt einbeziehen

    Eine qualifizierte Stomatherapeutin überprüft Passform und Versorgungssystem, unterstützt das Selbstmanagement und nutzt bei medizinischen Problemen den vereinbarten ärztlichen Weg.

  4. 04

    Materialversorgung trennen

    Eine geklärte Abgabestelle liefert das fachlich freigegebene Material. Lieferlogistik und Abrechnung ersetzen weder pflegefachliche Beurteilung noch ärztliche Verordnung.

  5. 05

    Verlauf und Selbstständigkeit prüfen

    Haut, Dichtigkeit, Ausscheidung, Materialverbrauch, Selbstmanagement und vereinbarte Ziele werden überprüft. Bei stabiler Selbstversorgung wird die Unterstützung geplant reduziert oder abgeschlossen.

Rollen in der Stomanachsorge

Eine Versorgung – fünf klar getrennte Verantwortungen.

Selbstmanagement ist das Ziel. Pflege, Stomatherapie, Medizin und Materiallogistik tragen jeweils einen anderen Teil dazu bei.

Frau M.

Ziele, Einwilligung & Selbstbeobachtung

Bestimmt ihre Ziele mit, gibt Rückmeldung und übernimmt schrittweise jene Versorgungsschritte, die für sie sicher sind.

Ärztin/Arzt & Operateur

Diagnose, Behandlung & Verordnung

Verantwortet den medizinischen Plan, Therapieentscheide und die Beurteilung medizinischer Komplikationen.

Stomatherapie

Spezialbeurteilung & Systemanpassung

Beurteilt Passform, Haut- und Versorgungsprobleme, schult und vernetzt sich bei Komplikationen mit dem Behandlungsteam.

Spitex

Bedarf, Pflege, Anleitung & Verlauf

Erbringt beauftragte Pflege, beobachtet, dokumentiert, unterstützt das Selbstmanagement und eskaliert Veränderungen.

Abgabestelle/Lieferant

Lieferung & Rückverfolgbarkeit

Stellt das freigegebene Material bereit und klärt Lieferung und Abrechnung, ohne medizinische Entscheide zu übernehmen.

Versicherer & Kanton

Vergütung & Restfinanzierung

Prüft die jeweiligen Voraussetzungen, Höchstbeträge und allfällige Kostengutsprache im konkreten Fall.

Verantwortung an der Schnittstelle

Beobachten, entscheiden und verordnen sind verschiedene Rollen.

Pflege

Beobachtet und handelt im Pflegeauftrag

Die Pflege erhebt den Verlauf, setzt vereinbarte Massnahmen um und eskaliert relevante Veränderungen nach dem definierten Weg.

Medizin

Diagnostiziert, behandelt und verordnet

Medizinische Diagnose, Therapieentscheide und Verordnungen verbleiben bei der zuständigen ärztlichen Fachperson.

Betroffene Person

Bestimmt Ziele und Informationsfreigaben mit

Selbstbestimmung, verständliche Information und dokumentierte Einwilligung bilden die Grundlage der Zusammenarbeit.

Koordination

Hält Entscheide und offene Punkte zusammen

Eine benannte Stelle sorgt dafür, dass Rückmeldungen ankommen, Zuständigkeiten geklärt und offene Risiken nicht weitergereicht werden.

Transparenz vor Markteinführung

Ärztliches Kooperationsmodell in Klärung

Ein ärztlich-pflegerisches Kooperationsmodell wird als möglicher Baustein der Nachsorge geprüft. Diese Zielbeschreibung ist noch kein Nachweis eines aktiven Partners, einer Zulassung, Verfügbarkeit oder Kostenübernahme.

Partner und Rollen

Rechtsträger, verbindliche Kooperationspartner, medizinische und pflegerische Fachverantwortung sowie Stellvertretungen müssen schriftlich ausgewiesen sein.

Bewilligung und Finanzierung

Kantonaler Tätigkeitsrahmen, erforderliche Betriebs- und Berufsausübungsbewilligungen, GLN-/ZSR-Bezüge, Tarifgrundlagen und Bedingungen einer allfälligen Kostenübernahme sind anhand aktueller Nachweise zu prüfen.

Versorgungs- und Notfallprozess

Aufnahme- und Ausschlusskriterien, ärztliche Erreichbarkeit, Verordnung, Übergabe, Reaktionszeiten, Krisenweg und Regelung ausserhalb der Betriebszeiten brauchen eine freigegebene Prozessbeschreibung.

Datenschutz und Informationssicherheit

Einwilligung, Schweigepflicht, vereinbarte sichere Kommunikationswege, Zugriffsrechte, Aufbewahrung sowie allfällige Auftragsbearbeitung müssen vertraglich und technisch geklärt sein.

Qualität und Aufsicht

Qualifikationen, Einführung, Supervision, Fallführung, Ereignismeldung, Beschwerdeweg, Kennzahlen und PDCA-Nachweise sind vor einem Leistungsversprechen festzulegen.

Reichweite und Verfügbarkeit

Versorgungsgebiet, Zielgruppen, Kapazität, Betriebszeiten, Reaktionsfristen und fachliche Ausschlussgründe sind erst nach operativer Freigabe verbindlich kommunizierbar.

Fachliche Grundlagen

Pflegeauftrag, Material und Spezialberatung gehören zusammen.

Die Quellen belegen den fachlichen und gesetzlichen Rahmen. Sie sind kein Nachweis einer konkreten Kostenübernahme oder Partnerschaft.

Kooperationsmodell besprechen

Nachsorge beginnt mit einer vollständigen und sicheren Übergabe.

Wir klären Bedarf, Partner, Rollen, Unterlagen, Einwilligung, Risiken und offene Nachweise. Daraus entsteht noch keine Aufnahmezusage.