Kein akuter Notfalldienst. Bei unmittelbarer Gefahr: 144

Entwicklungsfeld · Institutionelle Zusammenarbeit

Gesundheit in Unterkünften verlässlich koordinieren.

Wir entwickeln mit Behörden und Trägerschaften ein pflegerisch geführtes Versorgungsmodell: erreichbar, verständlich und mit klaren Wegen zu Medizin, Psychiatrie und weiteren Fachstellen. Ein Einsatz entsteht erst nach formeller Mandats- und Machbarkeitsprüfung.

Eine Bewohnerin, eine Pflegefachperson und eine interkulturelle Dolmetscherin führen ein ruhiges Gespräch an einem Tisch.
*Verständigung, Einwilligung und ein geklärter Versorgungsweg gehören zusammen.

Ein sicherer Zugang

Verstehen. Einordnen. Richtig weiterleiten.

Gesundheitsversorgung in einer Kollektivunterkunft braucht mehr als einzelne Termine. Sie verbindet pflegerische Anlaufstelle, professionelle Verständigung, ärztliche Zuständigkeit und sichere Übergaben.

  1. Das Anliegen wird verständlich.

    Sprachliche, kulturelle oder organisatorische Hürden dürfen eine notwendige Versorgung nicht verhindern.

  2. Dringlichkeit und Zuständigkeit werden geklärt.

    Die Pflegefachperson triagiert im vereinbarten Rahmen und nutzt definierte Wege zu Partnerärzteschaft oder Notfallversorgung.

  3. Relevante Informationen gehen nicht verloren.

    Einwilligung, Dossierführung und Übergabe werden zweckgebunden und datensparsam organisiert.

ZugangPflegerisch koordiniert
VerständigungDolmetschzugang im Mandat geregelt
SchutzTraumasensibel & diskriminierungsfrei
ÜbergabeZweckgebunden dokumentiert

Zu prüfende Bausteine

Das Modell folgt Unterkunft, Auftrag und kantonalem Rahmen.

Die Module werden nicht pauschal angeboten. Sie werden mit bestehenden Gesundheits-, Betreuungs- und Sicherheitsstrukturen abgestimmt und nur bei belegter Startfähigkeit aktiviert.

Pflegerische Anlaufstelle

Geplante Gesundheitssprechstunden schaffen einen verständlichen Zugang. Pflegefachpersonen erfassen Anliegen, ordnen die Dringlichkeit ein und leiten nach dem vereinbarten Gatekeeping-Modell weiter.

Ärztliche Zusammenarbeit

Partnerärzteschaft, Terminwege, Verordnungen, Rückmeldungen und Stellvertretungen werden vertraglich geklärt. Diagnose und Therapie bleiben ärztliche Aufgaben.

Heilmittel- und Impfprozesse

Beschaffung, Lagerung, Abgabe und Dokumentation von Heilmitteln sowie eine allfällige Impfkoordination folgen kantonalen Vorgaben und freigegebenen Fachprozessen.

Psychische Gesundheit

Belastungen werden traumasensibel und ohne Stigmatisierung wahrgenommen. Bei erkennbarem Bedarf führt ein definierter Weg zu geeigneten psychiatrischen oder psychosozialen Fachstellen.

Verständigung & Einwilligung

Professionelles interkulturelles Dolmetschen wird dort organisiert, wo sichere Information, Aufklärung und Einwilligung sonst nicht gewährleistet sind.

Übergabe & Qualitätssteuerung

Medizinische Dossiers, offene Termine und relevante Risiken werden bei Verlegung oder Austritt zweckgebunden übergeben. Ereignisse, Lücken und Massnahmen fliessen in ein prüfbares Reporting.

Verantwortung bleibt getrennt

Der Gesundheitsdienst entscheidet nicht über das Asylverfahren.

Eine Datenweitergabe erfolgt nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage, zweckgebunden, datensparsam und an berechtigte Stellen. Psychische Belastung wird weder mit Gefährlichkeit gleichgesetzt noch als pauschale Erklärung für Verhalten verwendet.

Bewohnende

Verständliche Information & Mitbestimmung

Anliegen, Ziele, Einwilligung und das Recht auf vertrauliche Behandlung stehen im Zentrum.

Trägerschaft

Betrieb & institutioneller Auftrag

Verantwortet Unterkunft, Betreuung, interne Abläufe und die vereinbarten Schnittstellen.

Gesundheitsdienst

Pflegefachstelle im Mandat

Erhebt, triagiert, koordiniert und dokumentiert innerhalb der bewilligten pflegefachlichen Zuständigkeit.

Medizin & Fachstellen

Diagnostik, Therapie & Spezialversorgung

Ärztliche und spezialisierte Fachpersonen verantworten ihre jeweiligen Entscheide und Behandlungen.

Vom Bedarf zum Pilot

Erst das System klären, dann Leistungen versprechen.

Der Aufbau verbindet Governance, Versorgung und Schutz in einer nachvollziehbaren Reihenfolge.

  1. 01

    Trägerschaft und Auftrag klären

    Unterkunftsform, Zielgruppe, bestehende Leistungserbringer, kantonale Zuständigkeiten, Ausschreibungspflichten und Finanzierung werden vor einem Angebot erhoben.

  2. 02

    Versorgungswege entwerfen

    Gesundheitssprechstunde, Triage, Partnerärzteschaft, Dolmetschen, Heilmittel, Infektionsschutz, Krisen- und Notfallweg werden als zusammenhängender Prozess beschrieben.

  3. 03

    Schutz und Kompetenzen belegen

    Qualifikationen, Kindesschutz, Umgang mit vulnerablen Personen, Schweigepflicht, Datenschutz, Stellvertretung und Schulung des Betreuungsteams brauchen verantwortete Nachweise.

  4. 04

    Kontrolliert pilotieren

    Ein Start erfolgt mit begrenztem Umfang, benannten Verantwortlichen, überprüfbaren Zielen und einem vereinbarten Review. Erst danach wird über Ausbau oder Anpassung entschieden.

Fachliche Grundlagen

Das Modell orientiert sich an öffentlichen Schweizer Vorgaben.

Die Quellen belegen den Versorgungsrahmen. Sie sind kein Nachweis eines DASTI-Mandats.

Institutioneller Fachdialog

Welche Versorgungslücke soll in Ihrer Unterkunft geschlossen werden?

Wir klären Auftrag, bestehende Strukturen, Zielgruppen, Schutzanforderungen und offene Nachweise. Daraus entsteht noch keine Einsatz- oder Aufnahmezusage.