Kein akuter Notfalldienst. Bei unmittelbarer Gefahr: 144

Häufige Fragen

49 Fragen. Verständlich beantwortet.

Die vollständige FAQ-Sammlung wurde fachlich, sprachlich und tariflich für 2026 überarbeitet. Sie bietet Orientierung; der konkrete Auftrag und die Finanzierung werden individuell geprüft.

Pflegende Angehörige

Anstellung, Begleitung, Sozialversicherungen und Entlastung verständlich einordnen.

13 Fragen
01Wer kann Angehörigenpflege leisten und dafür Lohn beziehen?

Angehörige und andere nahestehende Personen können unter bestimmten Voraussetzungen von einer zugelassenen Spitex-Organisation angestellt werden. Vergütet werden nur ausgewiesene, bedarfsgerechte und korrekt dokumentierte Pflegeleistungen. Eignung, Arbeitsvertrag, fachliche Anleitung und der konkrete Versicherungs- und Finanzierungsrahmen werden vor einer Anstellung geprüft.

02Welche Voraussetzungen gelten für die Entlohnung meiner Pflegearbeit?

Erforderlich sind insbesondere ein ausgewiesener Pflegebedarf, eine fachliche Bedarfsabklärung, die nötige Anordnung oder Zustimmung nach geltendem Recht, ein Arbeitsverhältnis mit der Spitex sowie Anleitung, Dokumentation und Qualitätskontrolle. Welche Ausbildung nötig ist, hängt von der konkreten Tätigkeit und dem kantonalen Rahmen ab.

03Warum kann das Modell für alle Beteiligten sinnvoll sein?

Die betreute Person erhält Kontinuität im vertrauten Umfeld, Angehörige werden fachlich begleitet und ihre Pflegearbeit kann teilweise entschädigt werden. Die Spitex sichert Abklärung, Pflegeplanung, Anleitung, Dokumentation und Verlaufskontrolle. Das Modell ist nur tragfähig, wenn Rollen, Entlastung, Qualität und Finanzierung verbindlich geregelt sind.

04Welche finanziellen Ansprüche können pflegende Angehörige haben?

Je nach Situation kommen Lohn aus einem Spitex-Arbeitsverhältnis, Betreuungsgutschriften, Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen, kantonale Beiträge oder ein Betreuungsurlaub in Betracht. Die Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen und können sich gegenseitig beeinflussen. Wir unterstützen bei der ersten Einordnung; verbindlich entscheiden die zuständigen Versicherungen und Behörden.

05Wie hoch ist eine Betreuungsgutschrift?

Eine Betreuungsgutschrift ist kein ausbezahlter Lohn, sondern ein Zuschlag zum rentenbildenden Erwerbseinkommen im individuellen AHV-Konto. Ihre Berechnung richtet sich nach dem jeweils gültigen AHV-Recht. Die zuständige kantonale Ausgleichskasse prüft Anspruch und Höhe für jedes Kalenderjahr.

06Was ist eine Betreuungsgutschrift?

Sie soll Nachteile in der späteren AHV-Rente vermindern, wenn eine Person eine hilflose verwandte Person betreut. Anspruch, Verwandtschaftsgrad, Hilflosigkeit und Erreichbarkeit werden durch die Ausgleichskasse geprüft. Der Antrag muss in der Regel jährlich gestellt werden.

07Gibt es einen kantonalen Tagesbeitrag für betreuende Angehörige?

Einzelne Kantone oder Gemeinden kennen Beiträge an betreuende Angehörige, andere nicht. Höhe, Anspruch, Kumulation mit anderen Leistungen und zuständige Stelle unterscheiden sich. Massgeblich ist die Regelung am Wohnort der betreuten Person; wir prüfen den konkreten Fall statt eine schweizweit einheitliche Pauschale zu versprechen.

08Was bedeutet einfache Erreichbarkeit bei Betreuungsgutschriften?

Die betreute Person muss für die betreuende Person in der gesetzlich anerkannten Weise erreichbar sein. Ob Distanz, Reisezeit und tatsächliche Betreuung genügen, beurteilt die Ausgleichskasse nach den aktuellen Vorgaben. Eine frühere Faustregel ersetzt diese Prüfung nicht.

09Kann ich eine individuelle Beratung erhalten?

Ja. In einer datensparsamen Erstberatung klären wir Pflegebedarf, Rollen, mögliche Finanzierung, Entlastung und die nächsten Unterlagen. Eine Aufnahme oder Anstellung wird erst nach fachlicher und betrieblicher Prüfung bestätigt.

10Welche Schulungen erhalten pflegende Angehörige?

Die Schulung richtet sich nach den tatsächlich übertragenen Aufgaben. Sie kann Grundpflege, Hygiene, Beobachtung, Dokumentation, Notfallverhalten, Selbstschutz und den Umgang mit Hilfsmitteln umfassen. Fachliche Anleitung und wiederkehrende Pflegevisiten bleiben Teil der Qualitätssicherung.

11Wann besteht Anspruch auf bezahlten Betreuungsurlaub?

Das Schweizer Arbeitsrecht kennt kurze Urlaube für die Betreuung gesundheitlich beeinträchtigter Angehöriger sowie einen längeren Betreuungsurlaub für Eltern eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes. Voraussetzungen, Dauer, Taggeld und Nachweise hängen vom konkreten Fall ab und werden mit Arbeitgeber und Ausgleichskasse geklärt.

12Wie ist die Versicherungsdeckung bei Angehörigenpflege geregelt?

Pflegeleistungen werden nur im nachgewiesenen gesetzlichen und vertraglichen Rahmen abgerechnet. Das Arbeitsverhältnis regelt unter anderem Sozialversicherungen und Unfallversicherung der angestellten Person. Die Kostenübernahme der Pflege richtet sich nach Leistung, Bedarf, Kostenträger, Zulassung und kantonaler Restfinanzierung.

13Welche Tarife gelten für Angehörigenpflege?

Für anerkannte Grundpflege gilt der OKP-Beitrag für KLV-C-Leistungen. Daraus lässt sich nicht direkt der Lohn der angestellten Angehörigen ableiten: Die Spitex finanziert zusätzlich Anleitung, Pflegefachverantwortung, Administration, Sozialleistungen und Qualitätssicherung. Lohn und Einsatzrahmen werden im Arbeitsvertrag transparent vereinbart.

Spitex-Kundinnen und -Kunden

Zugang, Leistungen, Einsatzplanung und Zusammenarbeit im Alltag.

22 Fragen
01Was bedeutet Spitex?

Spitex steht für spitalexterne Hilfe und Pflege. Sie ermöglicht Pflege, Beratung und – ausserhalb der obligatorischen Pflegeversicherung – Betreuung oder Hauswirtschaft im eigenen Zuhause. Art und Umfang richten sich nach dem erhobenen Bedarf und dem vereinbarten Auftrag.

02Wer hat Anspruch auf Spitex-Leistungen?

Wer zuhause einen ausgewiesenen Pflegebedarf hat, kann Spitex-Leistungen beanspruchen. Für eine Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen, die Bedarfsabklärung und – je nach Leistung – die nötige ärztliche Anordnung erfüllt sein.

03Was unterscheidet private und öffentliche Spitex?

Organisationen mit kommunalem Leistungsauftrag haben einen definierten Versorgungsauftrag. Private Spitex-Organisationen ohne solchen Auftrag können ihr Angebot und Einsatzgebiet begrenzen. Für OKP-Pflege gelten bei beiden die bundesrechtlichen Qualitäts-, Zulassungs- und Abrechnungsregeln; Betreuung und Hauswirtschaft können unterschiedlich ausgestaltet sein.

04Übernimmt die Krankenkasse Pflege einer privaten Spitex?

Ja, sofern Organisation, Pflegebedarf und Leistung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die OKP bezahlt feste Beiträge an KLV-Pflege; hinzu kommen kantonale oder kommunale Restfinanzierung sowie Franchise, Selbstbehalt und eine kantonal geregelte Patientenbeteiligung.

05Welche Vorteile kann eine private Spitex bieten?

Mögliche Vorteile sind eine persönlichere Einsatzplanung, Bezugspflege, zusätzliche Betreuungsangebote und spezialisierte Kompetenzen. Entscheidend sind jedoch nicht die Rechtsform, sondern Zulassung, Qualität, Verfügbarkeit, Fachkompetenz und ein transparentes Kostenmodell.

06Was ist Spezial-Spitex?

Damit sind ambulante Pflegeangebote mit zusätzlicher Fachkompetenz gemeint, etwa psychiatrische Pflege, Demenz, Wunde, Stoma oder komplexe Übergänge. Die Bezeichnung allein genügt nicht: Qualifikation, Auftrag, Risiken und Zuständigkeiten müssen für den konkreten Einsatz belegt sein.

07Welche Kosten werden übernommen?

Die OKP beteiligt sich an ausgewiesenen KLV-Pflegeleistungen. Betreuung, Hauswirtschaft, Begleitung, Komfort- oder Wunschleistungen sind nicht automatisch gedeckt; möglich sind Zusatzversicherung, Gemeinde, Ergänzungsleistungen oder Selbstzahlung. Wir klären die Finanzierung vor dem Start.

08Wie wird die Versicherungsdeckung geklärt?

Wir ordnen Pflegegrund, Kostenträger, Verordnung, Zulassung, Bedarfsabklärung und Wohnkanton ein. Eine Leistungszusage der Spitex ist keine Kostengutsprache. Bei Unklarheiten wird die Deckung mit Versicherung oder zuständiger Stelle vor der Leistungserbringung geklärt.

09Wie kann ich mich anmelden?

Beginnen Sie telefonisch oder mit einer datensparsamen Rückrufanfrage. Danach klären wir Bedarf, Region, Dringlichkeit, Verfügbarkeit und den sicheren Dokumentenweg. Gesundheitsdaten sollen nicht per gewöhnlicher E-Mail oder WhatsApp gesendet werden.

10Ist SPITEX SWISS für die Abrechnung zugelassen?

Die Abrechnung wird für jeden Auftrag im Rahmen der aktuell gültigen kantonalen Zulassung, Abrechnungsnummern und Versicherungszuständigkeit geprüft. Eine pauschale Aussage für jede Leistung, jeden Kanton und jeden Kostenträger wäre ungenau.

11Was ist Akut- und Übergangspflege?

Akut- und Übergangspflege schliesst unmittelbar an einen Spitalaufenthalt an, muss durch eine Spitalärztin oder einen Spitalarzt angeordnet werden und ist gesetzlich zeitlich begrenzt. Sie ist von gewöhnlicher Langzeitpflege und allgemeiner Nachsorge zu unterscheiden.

12Werden hauswirtschaftliche Leistungen übernommen?

Hauswirtschaft ist keine KLV-Pflege. Je nach Zusatzversicherung, Gemeinde, Ergänzungsleistung oder anderer Kostengutsprache kann eine Beteiligung möglich sein. Ohne bestätigte Deckung gilt der vereinbarte Selbstzahlertarif.

13Wie werden Leistungen abgerechnet?

KLV-Pflege wird nach Bedarfsabklärung, Leistungsart und erbrachter Zeit dokumentiert. Je nach Vertrag erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Versicherer oder über die versicherte Person. Patientenbeteiligung, Franchise, Selbstbehalt und nicht gedeckte Zusatzleistungen werden separat ausgewiesen.

14Wie schnell kann eine Zusammenarbeit starten?

Nach der Anfrage prüfen wir Dringlichkeit, Fachkompetenz, Region, Unterlagen und verfügbare Kapazität. Wir versprechen keine generelle Aufnahme innerhalb von 24 Stunden. Der Starttermin wird erst nach abgeschlossener Prüfung verbindlich vereinbart.

15Kann ich bestimmte Einsatzzeiten wünschen?

Ja. Wir nehmen Zeitfenster und Alltagsbedürfnisse auf und gleichen sie mit Pflegebedarf, Tourenplanung und Personalverfügbarkeit ab. Ein gewünschter Zeitpunkt wird erst mit der bestätigten Einsatzplanung verbindlich.

16Kommt möglichst die gleiche Pflegeperson?

Wir streben eine kleine, verlässliche Bezugspersonengruppe an. Ferien, Krankheit, Fachanforderungen und arbeitsrechtliche Ruhezeiten machen Vertretungen notwendig. Die Kontinuität wird über Pflegeplanung, Übergaben und Dokumentation gesichert.

17Kann die Pflege in einer bestimmten Sprache erfolgen?

Sprachwünsche werden bei der Planung berücksichtigt, können aber nicht für jedes Zeitfenster garantiert werden. Bei medizinisch oder rechtlich wichtigen Gesprächen kann professionelles Dolmetschen nötig sein; Kinder oder andere Angehörige sollen nicht automatisch diese Rolle übernehmen.

18Bietet SPITEX SWISS Pikett oder Notfalldienst?

SPITEX SWISS ist kein öffentlicher Notfalldienst. Ein auftragsbezogener Pikett- oder Bereitschaftsdienst besteht nur, wenn er ausdrücklich vereinbart, personell gesichert und tariflich geregelt ist. Bei unmittelbarer Gefahr gilt 144.

19Welche Voraussetzungen gelten für kassenpflichtige Pflege?

Der Bedarf muss fachlich abgeklärt, die Leistung nach KLV zuordenbar und durch eine zugelassene Organisation mit qualifiziertem Personal erbracht werden. Je nach Leistungsart ist eine ärztliche Anordnung erforderlich. Die konkrete Deckung wird vor Beginn geprüft.

20Welche Leistungen passen zu meiner Situation?

Das lässt sich erst nach einer Bedarfsabklärung sicher sagen. Wir unterscheiden Pflege, Behandlung, psychosoziale Unterstützung, Betreuung, Hauswirtschaft, Assistenz und institutionelle Leistungen und zeigen transparent, welche Finanzierung jeweils möglich ist.

21Welche Leistungen bezahlt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung leistet feste Beiträge an Abklärung, Beratung und Koordination, Untersuchung und Behandlung sowie Grundpflege gemäss KLV. Nicht jede hilfreiche Tätigkeit ist Pflege im Sinn der KLV. Betreuung und Hauswirtschaft sind grundsätzlich separat zu finanzieren.

22Wie sind Betreuung und Hauswirtschaft versichert?

Eine Zusatzversicherung oder öffentliche Stelle kann sich je nach Vertrag und Wohnort beteiligen. Umfang, Jahreslimite, Verordnung und anerkannter Anbieter unterscheiden sich. Deshalb wird eine Kostengutsprache vor dem Start eingeholt, wenn keine Selbstzahlung vereinbart ist.

Abrechnung und Finanzierung

Tarife, Kostenträger, Materialien, Rechnungen und weitere Ansprüche.

14 Fragen
01Welche KLV-Tarife gelten 2026?

Die OKP-Beiträge pro Stunde betragen 2026 CHF 76.90 für Abklärung, Beratung und Koordination, CHF 63.00 für Untersuchung und Behandlung sowie CHF 52.60 für Grundpflege. Das sind Beiträge der Versicherung, nicht der vollständige Leistungspreis.

02Wie hoch ist die Patientenbeteiligung?

Sie wird kantonal geregelt und zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt erhoben. Im Kanton Zürich beträgt sie für ambulante Pflege höchstens CHF 7.65 pro Pflegetag. Im Kanton Schwyz werden 10 Prozent des OKP-Beitrags, höchstens CHF 7.65 pro Tag, verrechnet. Wohnort und Sonderregelungen sind zu prüfen.

03Wann und in welchen Einheiten werden Einsätze verrechnet?

KLV-Leistungen werden nach der geltenden Abrechnungsregel und der effektiv dokumentierten Leistung erfasst. Einsatzzeiten und Mindestverrechnung für nicht kassenpflichtige Leistungen stehen in der individuellen Vereinbarung. Planbare Zeitfenster werden mit der Einsatzplanung bestätigt.

04Wer bezahlt Pflegematerial?

Für Mittel und Gegenstände gelten die aktuelle MiGeL, Höchstvergütungsbeträge, Mengenlimiten und Abgaberegeln. Nicht gelistete Produkte oder Mehrkosten über dem Höchstbetrag können selbst zu tragen sein. Vor einer Bestellung wird geklärt, wer liefert und abrechnet.

05Was ist Hilflosenentschädigung?

Sie ist eine pauschale Leistung von AHV, IV oder Unfallversicherung für Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung dauerhaft auf Hilfe, Überwachung oder lebenspraktische Begleitung angewiesen sind. Einkommen und Vermögen sind grundsätzlich nicht ausschlaggebend; Grad und Wartefristen unterscheiden sich.

06Welche Versicherung ist für Hilflosenentschädigung zuständig?

Das hängt insbesondere von Alter, Ursache und bisheriger Versicherung ab. Zuständig können IV-Stelle, AHV-Ausgleichskasse oder Unfallversicherung sein. Besitzstand und Sonderregeln müssen individuell geprüft werden.

07Was ist der Assistenzbeitrag der IV?

Der Assistenzbeitrag unterstützt berechtigte Personen, die zuhause leben und Assistenzpersonen im Arbeitgebermodell anstellen. Er ist von Spitex-Pflege, Hilflosenentschädigung und Angehörigenpflege zu unterscheiden. Anspruch, Stunden, Qualifikation und Verwandtenausschluss prüft die IV.

08Was gilt bei kurzfristigen Absagen oder Fehlbesuchen?

Die Bedingungen werden vor dem Start vereinbart. Kurzfristig abgesagte oder verhinderte Einsätze können als nicht versicherte Umtriebe verrechnet werden, ausser bei anerkannten Notfällen. Höhe, Frist und Ausnahmen müssen in Vertrag oder Tarifblatt transparent ausgewiesen sein.

09Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Wir trennen KLV-Pflege, Patientenbeteiligung, Selbstbehalte und nicht kassenpflichtige Leistungen nachvollziehbar. Rechnungsweg, Zahlungsfrist und Kostengutsprache werden vor dem Start geklärt. Auf Wunsch erläutern wir die Leistungspositionen.

10Wie kann ich mich beschweren?

Wenden Sie sich zuerst an die Geschäftsleitung ad interim oder nutzen Sie den ausgewiesenen Rückmeldeweg. Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzanliegen werden dokumentiert und geprüft. Externe Beschwerde- oder Aufsichtsstellen bleiben je nach Thema zugänglich.

11Welche Hilfsmittel werden vergütet?

Die Vergütung richtet sich nach Kostenträger und aktueller Liste, etwa MiGeL, Hilfsmittelliste der IV oder AHV-Regeln. Produkt, Indikation, Verordnung, Bezugsweg, Höchstbetrag und Ersatzfrist müssen vor der Beschaffung geprüft werden.

12Wo finde ich die aktuellen Tarife?

Die Seite Kosten und Tarife zeigt die 2026 gültigen OKP-Beiträge sowie die publizierten DASTI-Richtwerte für Selbstzahlerleistungen. Verbindlich sind das individuelle Angebot, die Kostengutsprache und die für Wohnkanton und Leistung geltende Tarifregel.

13Wie werden Zusatzleistungen finanziert?

Betreuung, Hauswirtschaft, Begleitung und Komfortleistungen werden gemäss Offerte selbst bezahlt, sofern keine Zusatzversicherung oder öffentliche Stelle eine Kostengutsprache erteilt. Wir beginnen solche Leistungen erst, wenn Preis und Finanzierung bestätigt sind.

14Wie werden Termine umgeplant oder abgesagt?

Bitte melden Sie Änderungen so früh wie möglich während der Geschäftszeiten. Die konkrete Absagefrist und eine mögliche Umtriebsentschädigung stehen in Ihrer Vereinbarung. Bei notfallmässigem Spitaleintritt oder Todesfall wird keine gewöhnliche Absagepauschale verrechnet.

Ihre Situation

Die passende Antwort entsteht im Gespräch.

Wir prüfen gemeinsam, was gesichert ist, was noch offen ist und welcher nächste Schritt verantwortbar ist.