Tarife

Tarife der SPITEX SWISS

Unsere Tarife entsprechen den kantonalen Vorgaben und werden mehrheitlich von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenaufteilung zwischen Ihrer Versicherung, und Ihrer Wohnsitzgemeinde und Ihnen (Selbstbehalt. Die auf Grundlage des Pflegegrund (Krankheit, Unfall oder Invalidität) im Rahmen der aktuell gültigen Pflegegesetzgebung des Kantons.

Kassenpflichtige Leistungen (KLV)

Ihre Kosten nach einem Unfall – Sie bezahlen 0 CHF

Bei einem Unfall (UV/MV) werden die gesamten Kosten durch Unfallversicherung getragen. Bei der Unfalldeckung durch die Krankenkasse ist ein Selbstbehalt möglich. *

Ihre Kosten bei Invalidität – Selbstzahlung KLV C

Bei einem Unfall (UV/MV) werden die gesamten Kosten durch Unfallversicherung getragen. Bei der Unfalldeckung durch die Krankenkasse ist ein Selbstbehalt möglich. *


Wunschleistungen – NICHT-KLV Leistungen

Diese Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen, doch gegebenenfalls durch eine entsprechende Zusatzversicherung vergütet. Falls Sie keine entsprechende Zusatzversicherung haben, sind diese Leistungen selbst zu bezahlen. Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.

Beratung und Treuhandleistungen

Beratungsldienstleistung  - NICHT-KLV Leistungen

Grundsätzlich kostenlos für pflegende Angehörige. Pflegesituationen sind teuer. Einerseits müssen pflegende Angehörige in vielen Konstellationen auf Lohn verzichten, andererseits kann aber auch das Geltend machen von Ansprüchen überfordern. Rechtsvertretung ist teuer. Für unsere angestellten pflegenden Angehörigen erbringen wir viele Beratungsleistungen sowie die Unterstützung bei Behördengängen kostenlos (bei sehr komplexen Fragen limitierte Anzahl Stunden). Für Drittpersonen gelten die obigen Konditionen. Sie erhalten niemals eine Rechnung für nicht abgesegnete Kosten.


Betreuungs- und Assistenzdienstleistungen

Zusätzliche Wunschleistungen – NICHT-KLV Leistungen

Wünscht ein Kunde zusätzliche Personal, welche nicht von den Krankenversicher-ungen finanziert werden, können diese über die Spitex Swiss oder einem Partner bezogen werden. Der Umfang richtet sich nach der Dauer des geplanten Einsatzes und wird entsprechend Aufwand evaluiert. Die Hauptkosten richten sich nach der Berufspraxis, Qualifikation, Erfahrungsalter des benötigten Personals sowie den Anforderungen. Individuelle Zusatzleistungen können separat vereinbart werden.



Gesetzliche Auflagen und Spesen

Legende: Hilflosenentschädigung (HE)- Kranken (KLV) / Invaliden (IV)-, Unfall (UV)- und Militärversicherung (MV) und Beitrag (AB) – Dritte oder Selbstzahler - Kostengutsprache (KGS)

* Sämtliche Tarife des Gesundheitsdienstes verstehen sich exkl. MWST und sind abhängig von der Berufserfahrung, Ausbildung, Alter sowie den aktuellen Marktverhältnissen. Sie erhalten niemals eine Rechnung für nicht abgesegnete Kosten.

Gerne beraten wir Sie auf Wunsch ausführlich darüber.


Wir beraten Sie gerne!

Hierfür bieten wir Ihnen eine individuelle Pflege- und Betreuungsdienstleistungen an, die es Ihnen ermöglichen,

so lange wie möglich Ihrem eigenen Zuhause zu bleiben.

Sie können uns telefonisch, per Mail oder über das untenstehende Kontaktformular erreichen.

 

Wir freuen uns darauf, Ihr persönlicher und flexibler Partner zu sein!