Tarife
Tarife der SPITEX SWISS
Kassenpflichtige Leistungen (KLV)
KLV A
Abklärung und Beratung
max. je Tag
- Sie bezahlen max. 7.65 CHF
pro Pflegetag - Ihre Krankenkasse bezahlt:
76.90 CHF/Std - Kanton ZH: zahlt 41.01 CHF/Std.
Kanton SZ zahlt 13.45 CHF/Std
KLV B
Behandlungspflege
max. je Tag
- Sie bezahlen max. 7.65 CHF
pro Pflegetag - Ihre Krankenkasse bezahlt:
63.00 CHF/Std - Kanton ZH: zahlt 32.47 CHF/Std.
Kanton SZ zahlt 19.70 CHF/Std
KLV C
Grundpflege
max. je Tag
- Sie bezahlen max. 7.65 CHF
pro Pflegetag - Ihre Krankenkasse bezahlt:
52.60 CHF/Std - Kanton ZH: 29.02 CHF/Std.
Kanton SZ zahlt 18.15 CHF/Std
Ihre Kosten nach einem Unfall – Sie bezahlen 0 CHF
Bei einem Unfall (UV/MV) werden die gesamten Kosten durch Unfallversicherung getragen. Bei der Unfalldeckung durch die Krankenkasse ist ein Selbstbehalt möglich. *
KLV A
Ablärung und Beratung
- 114.95 CHF/Std
KLV B
Behandlungspflege
- 99.95 CHF/Std
KLV C
Grundpflege
- 90.00 CHF/Std
Ihre Kosten bei Invalidität – Selbstzahlung KLV C
Bei einem Unfall (UV/MV) werden die gesamten Kosten durch Unfallversicherung getragen. Bei der Unfalldeckung durch die Krankenkasse ist ein Selbstbehalt möglich. *
KLV A
Ablärung und Beratung
- 114.95 CHF/Std
KLV B
Behandlungspflege
- 114.95 CHF/Std
KLV C
Grundpflege
- 114.95 CHF/Std
Wunschleistungen – NICHT-KLV Leistungen
Administration – Botengänge
Depot - Schlüsselservice
Schlüssel - Safe - Code
Krankenmobilien mit externem Partner
Mahlzeitenlieferung mit externem Partner
Telefonpiket Gesundheitsdienst
Beratung und Treuhandleistungen
Beratungsldienstleistung - NICHT-KLV Leistungen
Grundsätzlich kostenlos für pflegende Angehörige. Pflegesituationen sind teuer. Einerseits müssen pflegende Angehörige in vielen Konstellationen auf Lohn verzichten, andererseits kann aber auch das Geltend machen von Ansprüchen überfordern. Rechtsvertretung ist teuer. Für unsere angestellten pflegenden Angehörigen erbringen wir viele Beratungsleistungen sowie die Unterstützung bei Behördengängen kostenlos (bei sehr komplexen Fragen limitierte Anzahl Stunden). Für Drittpersonen gelten die obigen Konditionen. Sie erhalten niemals eine Rechnung für nicht abgesegnete Kosten.
Kurzberatung
Pflegende Angehörige
24 Stunden Betreuung
Vereinbarung
Intensivberatung
Pflegende Angehörige
Beratung zu
Krankenkassen
RechtsfrageI IV, AHV
Hilflosenentschädigung*
Dokumentenprüfung
alle Unterlagen*
Betreuungs- und Assistenzdienstleistungen
Zusätzliche Wunschleistungen – NICHT-KLV Leistungen
Wünscht ein Kunde zusätzliche Personal, welche nicht von den Krankenversicher-ungen finanziert werden, können diese über die Spitex Swiss oder einem Partner bezogen werden. Der Umfang richtet sich nach der Dauer des geplanten Einsatzes und wird entsprechend Aufwand evaluiert. Die Hauptkosten richten sich nach der Berufspraxis, Qualifikation, Erfahrungsalter des benötigten Personals sowie den Anforderungen. Individuelle Zusatzleistungen können separat vereinbart werden.
Bedarfsabklärung, Beratung und Erfassung im System
24 Stunden Betreuung
Vereinbarung
Krisenintervention
Entlastungsdienst Tarif 1
Familien und Angehörige
Entlastungsdienst Tarif 2
Familien und Angehörige
Entlastungsdienst Tarif 3
Familien und Angehörige
Hauswirtschaft Tarif 1
Hauswirtschaft Tarif 2
Hauswirtschaft Tarif 3
Betreuung Tarif 1
- Pflegehelfer/in SRK / Assistent/in Gesundheit und Soziales (AGS) / Hilfen im Haushalt / Pflegeassistent/in (MPA) Assistenzbegleitung- SRK
Betreuung Tarif 2
- Fachfrau/-mann Gesundheit- Betreuung (FaGe/FaBe) EFZ Pflegebetreuung ohne Dipl. Pflegefachfrau/-mann (Sekundärstufe)
Betreuung Tarif 3
- Dipl. Pflegefachfrau/-mann HF/FH (AKP / PsyKP / DN1 / DN2) Dipl. Fachpflegepersonal mit spezifischer Aus- und Weiterbildung (Tertiärstufe)
Assistenz Tarif 1 Ergänzungsleistung*
Assistenz Tarif 2 Ergänzungsleistung*
Assistenz Tarif 3 Nachlleistungen*
Sitzwache mit und
ohne Aufstehen
Nachtwache
22.00 bis 07.00 Uhr
Gesundheitsdienstleistungen für Nachtbereitschaft
Gesetzliche Auflagen und Spesen
Zuschläge pro Einsatzzeit
25% Samstagarbeit
50% Feier-Sonntagsarbeit
Dauernachdienst
10 % Zeitzulage pro Std.
- Wochenend-/Feiertags- und Spätschichtzuschlag
8.00 CHF
Fahrspesen für Begleitung
1.00 CHF/
pro Kilometer
Anfahrt über 30 min
Interventionszeit
Anfahrt unter 30 min
Interventionszeit
Notfallpauschale
Interventionszeit
Legende: Hilflosenentschädigung (HE)- Kranken (KLV) / Invaliden (IV)-, Unfall (UV)- und Militärversicherung (MV) und Beitrag (AB) – Dritte oder Selbstzahler - Kostengutsprache (KGS)
* Sämtliche Tarife des Gesundheitsdienstes verstehen sich exkl. MWST und sind abhängig von der Berufserfahrung, Ausbildung, Alter sowie den aktuellen Marktverhältnissen. Sie erhalten niemals eine Rechnung für nicht abgesegnete Kosten.
Gerne beraten wir Sie auf Wunsch ausführlich darüber.
Wir beraten Sie gerne!
Hierfür bieten wir Ihnen eine individuelle Pflege- und Betreuungsdienstleistungen an, die es Ihnen ermöglichen,
so lange wie möglich Ihrem eigenen Zuhause zu bleiben.
Sie können uns telefonisch, per Mail oder über das untenstehende Kontaktformular erreichen.